Die ambulante Fachberatungsstelle der wohnungslosenhilfe biberach e.V. ist die zentrale Anlaufstelle für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen nach §§67 ff. SGB XII im Landkreis Biberach.
Das Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) sieht in den §§ 67, 68 und 69 Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor, insbesondere durch Beratung und persönliche Dienstleistungen. Wenn „besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten“ verbunden sind – beispielsweise bei Wohnungs- oder Obdachlosigkeit oder nach einer Haftentlassung – soll eine gezielte Hilfestellung zur Überwindung der Schwierigkeiten gewährt und eine Eingliederung in das gesellschaftliche Leben ermöglicht werden. Ziel der Hilfe ist aber auch, zu verhindern, dass sich die Situation verschlimmert.
Wir sind Ansprechpartner für:
- Hilfesuchende, die vor kurzem ihre Wohnung verloren haben oder schon seit Jahren ohne festen Wohnsitz umherziehen.
- Haftentlassene oder Menschen nach der Entlassung aus stationären Einrichtungen, für die sich keine geeigneten Nachsorgeeinrichtungen finden lassen.
Es ist unsere Aufgabe…
…Hilfeleistung zur Überwindung dieser besonderen sozialen Schwierigkeiten zu geben, wenn Hilfesuchende aus eigener Kraft hierzu nicht in der Lage sind (gemäß §§ 67 ff. SGB XII).
Wir bieten wohnungslosen Menschen:
- Auszahlung des Arbeitslosengeldes II in Form von Tagessätzen
- Gewährleistung der postalischen Erreichbarkeit
- Beratungen in persönlichen Angelegenheiten
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
Wir helfen auch bei:
- Behördengängen
- Vermittlung in ambulante und stationäre Einrichtungen
- Vermittlung in Schuldnerberatung
- Wohnungssuche
- Arbeitssuche
Öffnungszeiten der Beratungsstelle:
8.°° – 12.°° Uhr und nach Vereinbarung
Auszahlung der Tagessätze:
10.°° – 11.°° Uhr
Zu den Aufgaben der Fachberatungsstelle gehören Erstgespräche, Case-Management, strukturelle Hilfemaßnahmen und Sozialhilfeplanung mit den hilfesuchenden Menschen.
Einzelfallbezogene Maßnahmen sind:
- Erst- und Folgeberatung
- Klärung des persönlichen Hilfebedarfs
- Klärung der rechtlichen und geeigneten Hilfeformen
- Stärkung der Selbsthilfekräfte
- Erstellung eines geeigneten Hilfeplans
- Koordination mit anderen Hilfesystemen
- Eventuell Vermittlung zu anderen Fachdiensten
- Vermittlung innerhalb des eigenen Hilfesystems
- Auszahlung des Arbeitslosengeldes II in Form von Tagessätzen an alleinstehende Wohnungslose
- Unterstützung bei der Beschaffung oder Erhaltung von Wohnraum
- Unterstützung bei der Beschaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Hilfe bei Anträgen und Behördenangelegenheiten
- Entlastung der Behörden durch professionelle Bedarfsklärung
- Vermittlung von Gesundheitshilfen
Strukturelle Hilfen bestehen aus:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Netzwerkarbeit
- Kontaktaufbau zum Gemeinwesen, wie z.B. Kirchen, Vereine, Bevölkerung
- Konzeptionelle Arbeit
- Verhandlungen mit Stadt und Landkreis